Jedes Luftamt setzt jetzt die Vorgaben des LBA eigens für ihr Amt um. Das Luftamt Nordbayern war dabei wohl schneller als unser Südbayern. Die Vorgaben aus Nordbayern findet ihr hier (Download als pdf), Südbayern kommt wahrscheinlich bald hier.
Und was nicht den Luftämtern, sondern dem LBA direkt unterstellt ist, z.B. Tauglichkeit, Medical, das findet sich hier zum Nachlesen.
Eine Besonderheit: Das Medical verlängert sich nur bei Einschränkungen VML, VNL, oder VDL, heißt Eintragungen wegen einer Brille. Ansonsten verfällt es leider.
Und hier noch mal die aktualisierte Begründung, warum nicht mehr geflogen werden darf:
Achtung: Nach der am 21.3.2020 in Kraft getretenen Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Für Flüge innerhalb der Allgemeinen Luftfahrt (zivile Luftfahrt mit Ausnahme des Linien- und Charterverkehrs) wird in der Regel kein triftiger Grund bestehen.
Und das bleibt erst mal definitiv bis 20. April:
Kanzleramtschef Helge Braun: Keine Lockerung der Maßnahmen bis 20. April
9:05 Uhr: Viele Menschen fragen sich, wie lange die aktuellen Einschränkungen des alltäglichen Lebens noch anhalten werden. Kanzleramtschef Helge Braun hat nun klargestellt, dass es in der Corona-Pandemie vor dem 20. April keine Lockerungen der bestehenden Einschränkungen geben werde. “Wir reden jetzt bis zum 20. April nicht über irgendwelche Erleichterungen”, sagte der CDU-Politiker dem “Tagesspiegel”. “Bis dahin bleiben alle Maßnahmen bestehen.”
Ältere Menschen müssten noch deutlich länger als Jüngere mit
Kontakteinschränkungen rechnen. “Eines ist allen Modellen gemein, egal,
wie wir uns entscheiden: dass die älteren und vorerkrankten Menschen in
unserer Gesellschaft wirksam vor einer Infektion geschützt werden
müssen, bis es einen Impfstoff gibt”, so Braun.