LAPL(S) wird jetzt SPL!

Ja, es gibt keinen LAPL(S) mehr, sondern nur noch den SPL! Siehe dazu die Erläuterungen des DAEC (Download als pdf).

Folgende Änderungen habe ich für mich herausgelesen:

Der SPL gilt mit den Bedingungen des Medicals von LAPL(S), heißt leichtere Bedingungen.

Die Ausübungsvoraussetzungen für Segelflug bleiben wie gehabt (15 Starts, 5 je Startart, 5 Stunden), allerdings dürfen die vorgeschriebenen 2 Übungsstarts mit Lehrer angerechnet werden (bei der DASSU bis zu 10 Starts in 2 Jahren).

Für den TMG (12 Starts, 12 Stunden) findet sich die Erleichterung, dass nur mehr 6 Stunden auf dem TMG geflogen sein müssen, die restlichen 6 Stunden können auch Segelflug sein. Und grundsätzlich dürfen alle Stunden mit Lehrer angerechnet werden, so auch die 1 Stunde Übungsflug.

Wenn die 90 Tage Regel nicht erfüllt ist, darf man trotzdem einen Sicherheitspiloten mitnehmen. Er ist dann aber nicht Bestandteil der Besatzung, sondern eben nur Sicherheitspilot.

Luftamt Südbayern – Lizenzen!?

Jetzt hat es auch das Luftamt Südbayern veröffentlicht (Download als pdf), allerdings praktisch identisch mit Nordbayern. Der Tenor, Bedingungen, die bis 1. März erfüllt waren, gelten jetzt bis 31. Oktober als erfüllt. Aber Achtung! Das gilt nicht, wenn Gäste geflogen werden sollen! Die Regelung für das Medical, das dem LBA unterstellt ist, nochmal hier (Download als pdf). Tenor, abgelaufende Berechtigungen werden um 4 Monate verlängert. Aber Achtung! Das Medical nur, wenn es keine Eintragungen, außer einer Sichteinschränkung, enthält!

So weit ich das recherieren konnte (z.B. bei den ULern Download als pdf), gibt es für das ARC keine Verschiebung bzw. Verlängerung. Heißt der Prüfer muss zum Flugzeug bevor wieder damit geflogen werden kann!